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BVerwG, 24.10.2006 - 1 PKH 9.06 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
"Rechtsgrundsätzliche Frage" i. S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und deren Abgrenzung von tatsächlichen Fragen - Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) - Voraussetzungen des Verfahrensmangels eines Verstoßes der Beweiswürdigung ...
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 13.01.2004 - 4 E 889/03
- VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 3311/04
- BVerwG, 24.10.2006 - 1 PKH 9.06
- BVerwG, 24.10.2006 - 1 B 15.06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 1 PKH 9.06
Die Beschwerde zeigt jedoch nicht auf, dass das Berufungsgericht aufgrund dieser Auskünfte einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.). - BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 1 PKH 9.06
Abgesehen von der - nach Auffassung des Berufungsgerichts - Unglaubhaftigkeit des klägerischen Vorbringens zur Frage seiner Vorverfolgung muss das Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr des BVerwG; vgl. etwa Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1).
- BVerwG, 24.10.2006 - 1 B 15.06
Gefährdung von Mitgliedern "oppositionell monarchistisch ausgerichteter" Gruppen …
BVerwG 1 B 15.06 (1 PKH 9.06).